Ausländische Fachkräfte
Wir vermitteln Fachkräfte an renommierte Deutsche Kliniken und Arbeitgeber. Von Sprachunterricht über den Visa-Prozess stehen wir den Kandidaten zur Verfügung.
- Professionelle Sprachausbildung
- Berufserfahren
- Kostenfrei für Arbeitnehmer
- Internationaler Know-How-Transfer
- Professionelle Sprachausbildung
- Berufserfahren
- Kostenfrei für Arbeitnehmer
- Internationaler Know-How-Transfer
Erfahren Sie mehr über Ihren
Job in Deutschland
Planen Sie Ihren nächsten großen Karriereschritt in einem der führenden Wirtschaftsstandorte weltweit? Wir unterstützen Sie dabei, eine Position zu finden, die nicht nur Ihre Qualifikationen fordert, sondern auch Ihre persönlichen Ziele fördert.
Ihr Mut zur Veränderung verdient professionelle Begleitung. Wir vermitteln Sie an renommierte Arbeitgeber, die Ihre Expertise wertschätzen und Ihnen langfristige Perspektiven bieten. Von der ersten Profilerstellung bis zur erfolgreichen Integration in Ihr neues Arbeitsumfeld stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Gestalten Sie Ihre Zukunft in einem Umfeld, das Leistung honoriert und Sicherheit bietet.
Erfahren Sie mehr in unseren Broschüren & Flyern
Wir stellen Ihnen offizielle und detaillierte Informationen über den Prozess in unserem Download-Center bereit.
Wo Sie arbeiten werden
Pflegefachpersonen in Deutschland arbeiten hauptsächlich in drei Bereichen:
- Krankenhäuser (Akutversorgung): Für Patient:innen mit kurzfristigen Erkrankungen und Verletzungen.
- Stationäre Langzeitpflege: Für Menschen mit dauerhaftem Pflegebedarf (z.B. Pflegeheime).
- Ambulante Pflegedienste: Pflege und Betreuung von Patient:innen zu Hause.
- Wichtig: Die stationäre Akutversorgung und Langzeitversorgung sind in Deutschland getrennt.
Ihre Aufgaben und Verantwortung
Pflegefachpersonen in Deutschland arbeiten hauptsächlich in drei Bereichen:
Pflegeprozess
Planung, Organisation und Steuerung der Pflege (Bedarfserhebung, Evaluation, Dokumentation).
Direkte Pflege
Durchführung pflegerischer Maßnahmen, einschließlich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und der Förderung der Eigenständigkeit.
Notfall
Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen, bis ärztliche Hilfe eintrifft.
Beratung
Anleitung und Unterstützung von Patient:innen und deren Angehörigen (Prävention, Gesundheitsförderung).
Muster und Informationen
Sie finden weitere Informationen in unserem Download-Center.
Anerkennung und Karrierewege
1. Die Berufszulassung: Zwei Schritte
Um in Deutschland als „Pflegefachmann“ / „Pflegefachfrau“ arbeiten zu können, ist die staatliche Berufserlaubnis erforderlich. Sie benötigen hierfür:
- Gleichwertigkeit der Qualifikation (Berufliche Anerkennung)
- Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (siehe unten)
Gleichwertigkeitsprüfung
Ihre ausländischen Ausbildungsdokumente werden mit der deutschen Pflegeausbildung abgeglichen.
Defizite: Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, müssen Sie diese durch eine Ausgleichsmaßnahme kompensieren.
Ihre Wahl: Sie entscheiden zwischen dem Anpassungslehrgang (individuelle Schulung mit Praxis) oder der Kenntnisprüfung (staatliche mündliche und praktische Prüfung).
2. Ihre Karrierechancen
Nach der Anerkennung stehen Ihnen vielfältige Fort- und Weiterbildungen offen:
- Fachweiterbildungen: Spezialisierung (z.B. Intensivpflege, Anästhesie).
- Management-Studiengänge: Aufbauend auf der Berufsausbildung.
- Tipp: Sprechen Sie Weiterbildungswünsche frühzeitig mit Ihrem Arbeitgebenden ab.
Sprachliche Anforderungen
- Vorstellungsgespräche beginnen bei Erhalt von B1.
- Berufsausübungserlaubnis: Erfordert in den meisten Fällen das Niveau B2 (entweder allgemeine Sprachkenntnisse oder eine Fachsprachenprüfung).
- Handeln Sie: Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde über die regional geltenden Bestimmungen.
- Sie haben die Möglichkeit, Sprachunterricht bei Aramix oder einer kooperierenden Sprachschule zu nehmen.
Nutzen Sie unabhängige Beratungsstellen
Damit Sie weitreichend informiert sind, empfehlen wir die Nutzung von offziellen und unabhängigen Beratungsstellen.
Unterlagenerhalt
Sie erhalten von Aramix oder Ihrer Sprachschule wichtige Informationen mindestens 7 Tage vor der Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrags. Den Erhalt erhalt müssen Sie protokollieren. Das Protokoll umfasst folgende Schritte:
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen
- Allgemeine Beratung, AGB, Grundsatzerklärung, Ablauf des Vermittlungsprozess, Aramix Broschüre, KDA-Broschure
- Beratungsgespräch
- Vorstellungsgespräch
- Arbeitsplatzangebot
- Arbeitsvertrag
Muster und Informationen
Sie finden ein Muster des Arbeitsplatzangebots, des Protokolls sowie weitere wichtige Dokumente zudem in unserem Download-Center.
Arbeitsplatz-Angebot gemäß § 299 SGB III
Mit dem Arbeitsplatzangebot erhalten Sie bereits vor Ihrem Arbeitsvertrag alle wichtigen Information zu Ihrer favorisierten Arbeitsstelle.
Sie erhalten unter anderem folgende Informationen:
- Angaben zum Arbeitgeber: Unternehmen, Einsatzort, Ansprechpartner
- Vertragsbedingungen: Vertragsbeginn, Befristung, Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch
- Hinweis auf Beratungsdienste gemäß § 31 Arbeitnehmerentsendegesetz
- Angaben zur Tätigkeit: Berufsbezeichnung, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung, Zuschläge, zusätzliche Leistungen
Muster und Informationen
Sie finden ein Muster des Arbeitsplatzangebots sowie weitere wichtige Dokumente zudem in unserem Download-Center.
Empfehlungen für das Vorstellungs-gespräch
- Bereiten Sie sich gut vor, indem Sie sich über den Beruf und den Arbeitgeber informieren
- Halten Sie alle relevanten Informationen bereit: Lebenslauf (CV), Nachweise, Berufserfahrungen
- Zeigen Sie sich proaktiv und offen gegenüber dem Arbeitgeber
- Sorgen Sie für eine gute Ausleuchtung und einen guten Kameraausschnitt
Ihr Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt Ihre Rechte und Pflichten.
Vergütung
Tarifvertragspflicht in der Pflege: Ihr Gehalt richtet sich nach Tarif (TVöD-P oder vergleichbar).
Arbeitszeit
Gesetzliche Regelungen zu Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit (bis zu 12 Stunden Arbeit sind möglich, gefolgt von mindestens 10 Stunden Ruhezeit).
Kündigung
Prüfen Sie die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen.
Bindungsklauseln
Lesen Sie Klauseln zu möglichen Rückzahlungsverpflichtungen bei vorzeitigem Wechsel sehr sorgfältig durch.
Familiennachzug
Der Nachzug von Ehepartner:in und minderjährigen Kindern ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist eine registrierte Heiratsurkunde und die Sicherstellung des Lebensunterhalts. Ihr Arbeitgeber kann Sie bei der Organisation unterstützen.